Unternehmensnachfolgeplanung
BRAUCHE ICH SO ETWAS ÜBERHAUPT?
Günther Mand Dipl. Finanzwirt Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Fachberater für Unternehmensnachfolge ( FH Münster ), zertifizierter betrieblicher Bonitätsanalyst
Irgendwann muss diese Frage geklärt werden.
Am besten frühzeitig und in regelmäßigen Abständen.
Für jeden Unternehmer kommt der Tag des Abschieds.
Oft hinterlässt er eine Lücke die nur schwer zu schließen ist,
da er meist sein gesamtes Arbeitsleben für den Aufbau und die Entwicklung des Unternehmens aufgewendet hat.
Damit das Unternehmen ohne große Probleme an seine bisherigen Abläufe anknüpfen kann, ist eine sorgfältige Unternehmensnachfolgeplanung Pflicht!
Vorausschauende Regelungen innerhalb der Geschäftsführung sind bereits während der aktiven Zeit eines Unternehmers eine große Stütze -ebenso wie sinnvolle Stellvertreterregelungen im Management
Dadurch wird das Unternehmen zukunftssicher und krisenfest gemacht und wichtige Kriterien, wie z.B. das Rating, werden nicht außer Acht gelassen.
Sicherung der Unternehmenszukunft
FANGEN SIE RECHTZEITIG DAMIT AN!
Ein Grund mehr, die Unternehmensexistenz nicht durch nachlässige oder gar vollständig unterlassene Planung zu gefährden.
Eine geplante Übergabe ist leider auch heute noch eher eine Seltenheit.
Dabei bedarf eine sorgfältig geplante Übergabe durchaus Zeit und guter Organisation und sollte daher keinesfalls zu lange aufgeschoben werden.
Unterlagen und Verträge frühzeitig sichten!
Elemente einer geordneten Nachfolgeplanung sind sowohl betriebswirtschaftliche Überlegungen als auch ein frühzeitiger Vertragscheck.
Sind Unternehmens-, Ehe- und Erbverträge oder Testamente sorgfältig aufeinander abgestimmt?
Hier passieren häufig gravierende und mitunter existenzgefährdende Fehler!
Fehler, die aus Unachtsamkeit begangen werden und nicht nur (Erbschaft-) steuerliche Nachteile nach sich ziehen.
Bestandsaufnahme
DER 1. SCHRITT ZUR NACHFOLGEPLANUNG
Vorausschauende Nachfolgeplanung beginnt mit einer systematischen Bestandsaufnahme aller Verträge, der betroffenen Personenkreise sowie des zu übertragenden Vermögens.
Hierbei bezieht sich die Planung keineswegs nur auf die Unternehmensbereiche!
Ein Gesamtkonzept, das auch in die private Nachfolge- und Erbplanung einbezogen wird, ist bei Weitem effektiver.
Abgerundet wird eine systematische Nachfolgeplanung durch ergänzende Regelungen
(Bsp: Patientenverfügungen, Vollmachten, Testamentsvollstreckungsanordnungen)
Vorgehen
NICHTS FUNKTIONIERT OHNE PLANUNG
Sorgfältige Planung lässt den Unternehmer ruhig schlafen.
Sie bereitet den Weg für eine geordnete Nachfolge
im Interesse aller Beteiligten.
- Aufnahme des Ist- Zustandes
- Analyse des Ist - Zustandes mit detailliertem Vertrags- (Kompatibilitäts-) Check
- Aufspüren möglicher Vertragskonflikte oder steuerlich unvorteilhafter Gestaltungen
- Empfehlungen aufgrund der Analyse
- Entwicklung von Nachfolgekonzepten
- Erfassung und ggf. Bewertung
- Regelmäßige Überwachung des Konzeptes und der wesentlichen Faktoren
- Im Bedarfsfall Korrektur und Ergänzung
- Auswahl und Prüfung geeigneter Nachfolgekandidaten - ggf. Mediation
- Prüfung steuerlicher Konsequenzen einzelner Gestaltungsmodelle
- Planung des Unternehmenskonzeptes nach einer Übergabe